2011
Gültigkeit von EN 16001-Zertifikaten verlängert!
Die DAkkS hate die Frist für die Gültigkeit von bestehenden Zertifikaten verlängert (24.04.2013). D.h. alle gültigen Zertifikat können im Rahmen des nächsten Überwachungsaudits auf die ISO 50001 umgestellt werden.
Hier der Link zum Weihnachtsgeschenk der DAkkS: DAkkS
22.12.2011, dp consulting
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EEG-Härtefallregelung - Neues BAFA-Merkblatt II A 1, Stand 15.12.2011
Heute kam die lang erwartete neue Fassung des entscheidenden BAFA-Merkblattes zur Beantragung der EEG- Härtefallregelung heraus.
Das BAFA-Merkblatt ist durchaus industriefreundlicher formuliert:
1.)
Die Übergangsregelung für das Antragsjahr 2012 gilt weiter. D.h.: Unternehmen, die bis zum 31.12.2011 eine separate EEG-Zertifizierung nach dem BAFA-Merkblatt durchgeführt haben, benötigen für die Antragsstellung zum 30.06.2012 keine separate Zertifizierung eines Energiemanagementsystems (keine Änderung zur bisherigen Vorgehensweise).
2.)
Für die zukünftigen Beantragungen der EEG-Härtefallregelung gilt nun, dass ein (akkreditiertes) DIN EN ISO 50001-Zertifikat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr bzw. im Antragsjahr vor dem 30.06. ausgestellt sein muss. Alternativ kann eine EMAS-Registrierungsurkunde unter Berücksichtigung der gleichen Fristen eingereicht werden. Diese Änderung bedeutet, dass beispielsweise bei Unternehmen mit der Situation Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr,
    • im Antragsjahr 2013
    • ein Zertifikat (EMAS oder ISO 50001) aus dem Zeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2013 eingereicht werden kann.
3.)
Zertifikate nach der EN 16001 werden akzeptiert. Das Ausstellungsdatum darf aber spätestens der 24.04.2012 sein, da zu diesem Zeitpunkt diese Norm zurückgezogen wird.
4.)
Die bisherigen inhaltlichen Vorgaben des BAFA-Merkblattes zur Erfassung der Energieträger, der Energie verbrauchenden Anlagen und Geräte sowie der Bewertung der Einsparpotenziale gelten nur für separate EEG- Zertifizierungen im Rahmen der Übergangsfrist (siehe Nr. 1). Zukünftig sind nur noch die inhaltlichen Vorgaben der DIN EN ISO 50001 maßgeblich.
FAZIT:
Der zeitliche Druck für die Unternehmen und die Zertifizierungsstellen wurde entschärft.
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an Herrn Pfaff. Herr Pfaff hat als DQS-Auditor die Zulassung als EEG und EN-16001- und ISO-50001-Auditor für verschiedene Branchen. dp consulting kann Sie bei dem Aufbau bzw. der Integration des Energiemanagements in Ihr bestehendes Managementsystem tatkräftig unterstützen. Alternativ kann Herr Pfaff als Zertifizierungsauditor der DQS Ihr Managementsystem im Rahmen des erforderlichen Audits begutachten.
Weiter gilt - wir halten Sie auf dem Laufenden ....
15.12.2011, dp consulting
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DIN EN ISO 50001:2011-12 veröffentlicht, DIN EN 16001:2009 wird zum 24.04.2012 zurückgezogen!
Die Entwicklungen gehen schneller als erwartet. Die News vom 30.11.2011 musste damit schon wieder überarbeitet werden:
Die DIN EN ISO 50001:2011-12 wurde nun in der deutschen Fassung und als deutsche Norm veröffentlicht. In der Norm steht gleich auf der ersten Seite, dass damit die EN 16001 ersetzt wird. Dies hat die DAkkS als derutsche Akkreditierungsstelle nun im Sinne einer Übergangsregelung festgelegt:
  • Zum Stichtag 24. April 2012 - nicht wie zunächst von der DAkkS veröffentlicht 24. Februar - wird die Norm DIN EN 16001:2009 zurückgezogen und durch die internationale Norm DIN EN ISO 50001:2011 ersetzt.
  • Bestehende Zertifikate für DIN EN 16001:2009 werden zum oben genannten Stichtag ungültig. Eine bestehende Zertifizierung für DIN EN ISO 16001:2009 kann jedoch auf der Grundlage eines Überwachungsaudits mit unabhängiger Zertifizierungsentscheidung auf DIN EN ISO 50001:2011 umgestellt werden, wenn die mit der Umstellung einhergehenden Änderungen des EnMS vollständig mit den Angaben der technischen Dokumente in der Auditdokumentation belegt sind.
Dies bedeutet erstmal, dass nun alle bestehenden Zertifikate durch ein Überwachungsaudit auf ein neues DIN EN ISO 5001 Zertifikat umgeschrieben werden müssen!
Was bedeutet dies für die Beantragung der EEG-Härtefallregelung für die ein "akkreditiertes" Zertifikat nötig ist? Dies ist noch offen! Eine Aussage des BAFA steht noch aus. Das aktuelle BAFA- Merkblatt (Stand 06.05.2011) kennt die ISO 50001 noch gar nicht. Hier bleibt es spannend.
Gleichzeitig ist fest zu halten, dass es derzeit noch keine konkreten Akkreditierungsvorgaben seitens der DAkkS an die Zertifizierungsstellen gibt. Überraschungen sind nicht ausgeschlossen, wenn in den nächsten Wochen Audits nach der ISO 50001 durchgeführt werden und anschließend die Vorgaben an die Zertifizierungsstellen festgelegt werden.
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an Herrn Pfaff. Herr Pfaff hat als DQS-Auditor die Zulassung als EEG und EN-16001- und ISO- 50001-Auditor für verschiedene Branchen. dp consulting kann Sie bei dem Aufbau bzw. der Integration des Energiemanagements in Ihr bestehendes Managementsystem tatkräftig unterstützen. Alternativ kann Herr Pfaff als Zertifizierungsauditor der DQS Ihr Managementsystem im Rahmen des erforderlichen Audits begutachten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden ....
06.12.2011, dp consulting
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EEG 2012 geändert - Nachweis einer Zertifizierung für die Beantragung der Hrätefallregelung erst ab 10 GWh pro Jahr
Das EEG wurde am 11.11.2011 geändert und sieht einige Erleichterungen für mittelständische Unternehmen vor, die die Möglichkeit der besonderen Ausgleichsregelung nach § 41 EEG nutzen wollen. Entscheidend ist der § 41 (1) Nr. 2. Eine Zertifizierung ist jetzt erst für Betrieb erforderlich, die mehr als 10 GWh Strom beziehen.
02.12.2011, dp consulting
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Ausschöpfung der Effizienzpotenziale in der Industrie - geplante Verpflichtungen für die Industrie?
Das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.09.2010 sieht vor, dass der Spitzenausgleich im Rahmen der Energie- und Stromsteuer ab 2013  nur noch dann zu gewähren ist, wenn die Betriebe einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten werden. In diesem Zusammenhang wird die Einführung eines Energiemanagements nach der EN 16001 oder ISO 5001 gefordert. Die Verbände der energieintensiven Betriebe fordern im März 2011 zu Recht, dass die Industrie rasch eine Planungssicherheit benötigt.
Derzeit ist  - mit Ausnahme der Härtefallregelung nach dem EEG - noch keine Verankerung in einem Gesetz oder einer Verordnung gegeben. Am 24. und 25.11.2011 fand der 2. Deutsche Energiesteuertag statt. Dort wurden nun seitens des Bundesfinanzministeriums erstmals  die geplanten Neuregelungen zum Spitzenausgleich angedeutet:
    • Verpflichtende Einführung eines Energiemanagements nach EN 16001 / ISO 50001: Einführung muss in 2013 begonnen sein und 2014 nachweislich abgeschlossen sein
    • Ab 2015 soll der Spitzenausgleich von der tatsächlichen Erfüllung von Energieeinsparpotenzialen abhängig gemacht werden (sprich die Umsetzung von Energieeinsparzielen!)
Noch liegt kein offizieller Referentenentwurf vor. Die weitere Entwicklung und Konkretisierung in den nächsten Wochen bleibt abzuwarten.
Achtung: Die vorab genannten Informationen betreffen den sog. Spitzenausgleich. Die Härtefallregelung nach dem EEG ist davon unbenommen. Hier besteht nach dem aktuellen Merkblatt des BAFA (Nr. II A 1) vom 06.05.2011 weiterhin die Pflicht ein Energiemanagementsystem nach der EN 16001 aufzubauen und von einem akkreditierten Zertifizierer zertifizieren zu lassen oder eine Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-III- Verordnung durchführen zu lassen. Dies muss für die Beantragung in 2013 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erfolgen. Für die Beantragung in 2012 sind noch Übergangsregelungen genannt, die allerdings zum 31.12.2011 auslaufen. Die bereits mit Spannung erwartete avisierte Aktualisierung  des Merkblattes Nr. II. A 1 des BAFA steht noch aus.
29.11.2011, dp consulting
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Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG - Änderung des BAFA-Merkblattes II A 1 - Zertifizierung nach der EN 16001 gefordert!
ACHTUNG! Das BAFA-Merkblatt II A 1, welches die Voraussetzungen für die Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung nach § 41 EEG konkretisiert, wurde am 06.05.2011 neu gefasst. Hier der Link zum BAFA.
Ab der Beantragung 2012 ist ein in 2011 ausgestelltes Zertifikat nach der EN 16001 (Energiemanagementsystem) erforderlich. Es gibt eine Ausnahme: Wenn eine EEG- Zertifizierung vor dem 30.12.2011 durchgeführt wird, kann diese separate EEG- Zertifizierung für die Beantragung in 2012 verwendet werden. Eine EEG-Anpassung steht noch aus.
Die Unternehmen sollten überlegen, ob diese Ausnahme-Variante gewählt werden soll und eine EEG- Zertifizierung vor dem 30.06. in diesem Jahr durchgeführt werden soll. Alternativ muss bereits in diesem Jahr ein Energiemanagementsystem nach der EN 16001 oder ISO 50001 aufgebaut, wirksam und zertifiziert sein. In 2012 wird dann aber auf jeden Fall eine Zertifizierung nach der EN 16001 oder ISO 50001 gefordert sein, um diese dem Antrag in 2013 bei zu legen.
Wenden Sie sich bei Fragen direkt an Herrn Pfaff. Herr Pfaff hat als DQS-Auditor die Zulassung als EEG und EN- 16001-Auditor für verschiedene Branchen.
31.05.2011, dp consulting
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Neues Layout
Nach  6 erfolgreichen Jahren dp consulting haben wir das Layout etwas angepasst. Wir hoffen es gefällt Ihnen, uns erleichtert es zumindest die Arbeit ;-)
23.03.2011, dp consulting
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Frau Kerstin Melan
Frau Kerstin Melan und Herr Dieter Pfaff arbeiten seit 10 Jahren eng im Bereich der Managementsysteme zusammen. In den letzten Jahren hat Frau Melan in der Elternzeit hauptsächlich im Hintergrund die Arbeiten von dp consulting unterstützt.
Bereits seit 2010 ist Frau Melan verstärkt auch wieder bei Kundenprojekten vor Ort tätig. Dieser Aufgabe wird Frau Melan sich nun wieder verstärkt widmen. Details zu Frau Melan finden Sie hier.
23.03.2011, dp consulting
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Erfolgreiche FSC-Zertifizierung
dp consulting hat in 2010 Kunden erfolgreich auf dem Weg bis zur Zertifizierung nach dem FSC- Standard (Chain of Custody) begleitet. FSC steht für Forrest Stewart Ship Council und steht für einen verantwortlichen Umgang mit den globalen Waldressourcen. Um ein Produkt mit dem FSC-   Label auszustatten müssen die umfangreichen Anforderungen der verschiedenen FSC- Standards erfüllt werden.
Planen Sie auch eine Zertifzierung nach dem FSC-Standard? Sprechen Sie uns an!
15.12.2010, dp consulting